Deep Dive
11.9.2026

Wo Neutralität aufhört und Blindheit beginnt

Starre Neutralität in der Verfassung? Das verbietet Sanktionen – selbst gegen Völkerrechtsverstösse wie Russlands Angriff – und schneidet die Schweiz von Europa ab.

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Wo Neutralität aufhört und Blindheit beginnt

Die Initiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» fordert die Verankerung einer strikten und starren Definition der Neutralität in der Bundesverfassung. Diese Neuinterpretation würde militärische Kooperationen zu defensiven Zwecken verhindern, Sanktionen gegen kriegführende Staaten ausserhalb des UNO-Rahmens untersagen und die Aussenpolitik der Schweiz drastisch einschränken.

Als isolationistisches Vorhaben zielt die Initiative darauf ab, die Schweiz von möglichen Allianzen abzuschneiden und sie in eine Haltung der Abkapselung zu zwingen. In einem gefährlichen geopolitischen Kontext, in dem Solidarität notwendig ist, führt sie auf einen historischen Irrweg. Als rein ideologisches Projekt entspricht die Initiative keiner Notwendigkeit und bringt ausschliesslich Nachteile mit sich. Sie verringert den Handlungsspielraum des Bundesrates, behindert die Sicherheitspolitik der Schweiz und schadet ihrem internationalen Ansehen.

Dieser schädliche Vorschlag bietet keinen Nutzen für die Schweiz. Daher empfehlen Bundesrat und Parlament die Ablehnung der Initiative ohne Gegenvorschlag.

Ein heuchlerischer Vorschlag

Die Initiative schlägt folgende Änderung von Artikel 54a der Verfassung vor:

1 Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet.

2 Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs.

3 Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten.

4 Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und Lösung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung.

Dieser Vorschlag ist vollkommen heuchlerisch, da die UNO ihre Rolle im Bereich der Sanktionen nicht wahrnehmen kann, wenn ein ständiges Mitglied des Sicherheitsrates von seinem Vetorecht Gebrauch macht. In seiner Botschaft zur Initiative hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass der UNO-Sicherheitsrat aufgrund des russischen Vetos keine Resolution verabschieden konnte, welche den militärischen Angriff auf die Ukraine im Jahr 2022 verurteilt. Der Bundesrat hat daher beschlossen, in Übereinstimmung mit seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen und seiner bisherigen Praxis die schweren Verstösse Russlands gegen das Völkerrecht entschieden zu verurteilen und die von der Europäischen Union beschlossenen Sanktionen zu übernehmen. Mit anderen Worten: Die Initiant:innen wollen jegliche Sanktion der Schweiz verbieten, selbst wenn schwerste Verstösse gegen das Völkerrecht vorliegen.

Neutralität ist kein Ziel, sondern ein Mittel

Die schweizerische Neutralität ist kein Selbstzweck, sondern ein Instrument, um zur Sicherheit des Landes beizutragen. Auch wenn sie im Laufe der Zeit eine identitäre Dimension angenommen hat, gilt sie in der politischen Doktrin niemals als absolut. Sie wird in der Verfassung erwähnt, ohne dass ihre genaue Tragweite definiert ist; diese bleibt der Beurteilung der Behörden überlassen. Sie ist somit wandelbar und kann sich den Erfordernissen der Geschichte anpassen.

Es ist eine weise Vorsichtsmassnahme, die Neutralität nicht zu einem absoluten Verfassungsprinzip zu erheben. Es ist vielmehr unmöglich zu behaupten, die Neutralität werde ewig währen. Es könnte eines Tages sogar unvermeidlich werden, sie aufzugeben, um die Existenz des Landes zu retten. Diese Flexibilität macht die Stärke der Neutralität aus, deren flexible Auslegung es erlaubt, die Interessen der Schweiz permanent und sachgerecht zu verteidigen.

Neutralität muss international anerkannt werden

Die Neutralität ist nicht nur kein Selbstzweck, sie muss zudem auf internationaler Ebene anerkannt werden, um Sinn zu machen. In seiner Antwort vom 11. April 2022 auf ein Postulat des Ständerates hält der Bundesrat fest: «Die Neutralität nützt der Schweiz als sicherheits- und aussenpolitisches Instrument nur, wenn sie international anerkannt und respektiert wird. Dafür muss sie als nachvollziehbar und auch nützlich empfunden werden. Ob die anderen Staaten die Neutralität der Schweiz anerkennen, hängt primär von der Glaubwürdigkeit ihrer Handlungen ab.» Es ist höchst unwahrscheinlich, dass unsere europäischen Nachbarn eine rein egoistische Form der Neutralität, welche uns die Initiant:innen aufzwingen wollen, anerkennen und wohlwollend aufnehmen. Indem die Initiative eine strikte und starre Neutralität erzwingen will, stärkt sie diese nicht, sondern schwächt ihre Glaubwürdigkeit und damit ihren Nutzen.

Die militärische Sicherheit der Schweiz hängt nicht von der Neutralität ab

Die militärische Sicherheit der Schweiz ist nicht direkt an ihre Neutralität gekoppelt. Sie hängt massgeblich von der NATO und der Europäischen Union ab. Wenn die Schweiz nicht stärker zur europäischen Sicherheit beiträgt, wer wird sie im Konfliktfall verteidigen? Dies war sinngemäss die Aussage von Bundesrat Martin Pfister, dem Chef des VBS, am 6. Mai 2026 in Lausanne.

Die Sicherheit und der Wohlstand der Schweiz erfordern keinen Rückzug in den Isolationismus, sondern im Gegenteil mehr Solidarität mit unseren Nachbarn. Insbesondere muss die Interoperabilität zwischen der Schweizer Armee und den NATO-Streitkräften ausgebaut werden. Genau diese Art von Vorgehen will die Initiative verbieten.

Der Aufstieg autoritärer Regime, die Rückkehr expansionistischer Grossmachtbestrebungen und der hybride Krieg, den Russland gegen die europäischen Demokratien führt, bedrohen auch die Sicherheit der Schweiz. In diesem explosiven Kontext kann sich die Schweiz keinen Alleingang leisten, sondern muss ihre Neutralität hin zu mehr Kooperation weiterentwickeln.

Wirtschaftliche und politische Neutralität existieren nicht

Politische Neutralität ist nicht kodifiziert und wird nicht überprüft. Nichts ist variabler als eine politische Haltung, die mitunter auch von Opportunismus geprägt ist. Sie kann eine bewusst gewählte Mehrdeutigkeit aufweisen und sich im Lichte der Ereignisse rasch ändern.

Auch die wirtschaftliche Neutralität wird je nach Situation unterschiedlich ausgelegt. Während des Zweiten Weltkriegs unterhielt die Schweiz enge Beziehungen zum NS-Regime, wie der Bergier-Bericht dokumentiert hat. Konkret lieferte die Schweiz zehnmal mehr Waffen an Deutschland als an die Alliierten und wusch zugleich das Gold des Dritten Reiches rein, das den Kauf der Rüstungsgüter ermöglichte. Dies stellte eine eklatante Verletzung der Haager Konventionen dar, die eine gleichberechtigte Behandlung aller Konfliktparteien fordern.

Diese Tendenz, jede Form von Geschäftemacherei mit beliebigen Regimen zu dulden, ist nicht verschwunden. In der Schweiz existiert nach wie vor eine zynische Sicht der Neutralität, die als Vorwand dient, um dubiose Praktiken, von der Geldwäscherei bis zur unkontrollierten Rohstoffspekulation, zu dulden.

Warum sollte man ein absolutes Neutralitätsprinzip in der Verfassung verankern, wenn die wirtschaftlichen und politischen Akteure nicht durchgehend willens oder in der Lage sind, es zu respektieren?

Ethische oder moralische Neutralität ist abzulehnen

Die ethische oder moralische Neutralität ist abzulehnen, da sie negativ konnotiert ist. Diesbezüglich sei an den Ausspruch des Friedensnobelpreisträgers Elie Wiesel erinnert: «Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer.»

Heute erfordern die Angriffe auf die Freiheit, das Völkerrecht und die Menschenrechte in einer so instabilen wie gefährlichen Welt eine wachsame, aktive und solidarische Schweiz – dies im Gegensatz zu einer Politik des Rückzugs, die die Befürworter:innen der Initiative propagieren.

Die Schweiz ist nicht neutral, sondern an der Seite der Demokratien

Konkret ist die Schweiz des 21. Jahrhunderts, als Mitglied der Vereinten Nationen, nicht neutral, sondern steht auf der Seite der Demokratien, im Lager der Verteidiger der Grundfreiheiten, der Menschenrechte und des Völkerrechts, zu dem sie sich ausdrücklich bekennt. Diese Zugehörigkeit zu einem bestimmten Menschenbild und Verständnis staatlicher Verantwortung verpflichtet sie und macht sie zu einer Akteurin der internationalen Gemeinschaft. In diesem Sinne übernimmt die heutige Schweiz fast systematisch die vom UNO-Sicherheitsrat oder von der Europäischen Union beschlossenen Massnahmen und Sanktionen. Bisweilen handelt sie erst auf entsprechende Aufforderung, doch letztlich schliesst sie sich ihnen häufig an, ungeachtet ihres Neutralitätsverständnisses.

Präziser gesagt: Wir erleben die Rückkehr autoritärer Regime, die trotz ihrer ideologischen Differenzen Allianzen eingehen und fest entschlossen sind, den Demokratien keine Zugeständnisse zu machen. So verfolgen Russland, der Iran, Nordkorea und China dasselbe Ziel: bestimmte Prinzipien des Völkerrechts in Frage zu stellen, die sie als Machtmissbrauch des Westens betrachten. Dazu scheuen sie auch nicht Allianzen mit terroristischen Organisationen. In diesem grossen Kampf ist die Schweiz nicht neutral; sie gehört ihrem Wesen und ihrem Selbstverständnis nach dem Lager des Rechts und der Demokratie an. Die Initiative, die glaubt, eine moralisch reine und tugendhafte Schweiz zu verteidigen, verhindert in Wirklichkeit die Umsetzung einer Politik, die ihre Werte verkörpert.

Gute Dienste hängen nicht von der Neutralität ab

Befürworter:innen einer strikten Neutralität führen die Leistungen der Schweiz im Bereich der Mediation und der guten Dienste ins Feld. Sie behaupten, ihre Initiative diene der Förderung dieser Tätigkeit. Doch auch in diesem Bereich hat sich der Kontext gewandelt. Einerseits beschränken sich die Dienste des Bundes oft auf die Übermittlung von Botschaften zwischen den Konfliktparteien. Andererseits sind zahlreiche Staaten in diesem Bereich aktiv und erfüllen erfolgreich verschiedene Mandate, ohne neutral zu sein. Norwegen, ein NATO-Mitglied, ist ein gutes Beispiel für ein nicht-neutrales Land, das sich glaubwürdig im Bereich der Guten Dienste engagiert. Jüngst spielten auch die Türkei, Katar und sogar Pakistan eine wichtige Rolle in Vermittlungsprozessen. Im Gegensatz zu der von der Initiative propagierten Passivität ist eine «aktive Neutralität» geeignet, die Politik der guten Dienste der Schweiz neu zu beleben. Zahlreiche Diplomat:innen und verschiedene Stiftungen befürworten diese konstruktive Strategie.

Neutralität ist nicht die heilige und unantastbare Grundlage der Schweiz

Auch wenn die Neutralität nach dem Zweiten Weltkrieg einen fast mythischen Status erlangt hat, spielte sie nicht die ihr zugeschriebene Rolle bei der Entstehung der heutigen Eidgenossenschaft. Es waren die Helvetische Republik von 1798, die Mediationsakte von 1803 und der Wiener Kongress von 1815, die die Geburt der modernen Schweiz von 1848 vorbereiteten und ermöglichten. Die Schweiz ist somit eher die Tochter Europas als die Verkörperung einer über die Jahrhunderte hinweg gepflegten tugendhaften Neutralität.

Heute spielt die Neutralität keine Rolle mehr für den Zusammenhalt einer multikulturellen Schweiz. Sie bietet keinen Schutz vor Nachbarn, von denen keine Invasion mehr droht. Sie leistet keinen Beitrag zum Gleichgewicht der europäischen Mächte, die heute in die EU integriert sind. Auch wenn sie einen nicht zu vernachlässigenden symbolischen und identitären Wert behält, stellt die Neutralität nicht mehr das «heilige Schutzgewand» der Eidgenossenschaft dar. Zukunftsgerichtet und pragmatisch definiert sich die Schweiz weit stärker durch ihre Offenheit, ihre Innovationsfähigkeit und ihre Solidarität mit den Demokratien, die wie sie Recht und Freiheit verteidigen.

Die Neutralitätsinitiative schwächt die Schweiz

Zusammenfassend lässt sich sagen: Es ist an der Zeit, die Neutralität auf ihr angemessenes Mass zurückzuführen. Sie ist weder ein Tabu noch ein unantastbares Fundament der Schweiz, sondern ein Instrument unter anderen im Dienste der Sicherheit des Landes. Sie darf daher weder starr in der Verfassung festgeschrieben noch gesetzlich zementiert werden, sondern muss sich weiterhin an die Umstände anpassen können. Gleichzeitig muss das Kriegsmaterialgesetz überprüft werden, damit der Export von Waffen und Munition mit den Interessen der Schweiz und ihrer Aussenpolitik in Einklang gebracht werden kann.

Jüngst hat die Schweiz einen Schritt in die richtige Richtung getan, indem sie die Sanktionen der EU und der USA gegen Russland nach der russischen Invasion der Ukraine übernommen hat. Gleichzeitig hat sie ihre humanitäre Hilfe und ihre Entwicklungszusammenarbeit mit der Ukraine ausgebaut und sich für den Wiederaufbau und den Frieden eingesetzt.

Eine weitere Schlussfolgerung drängt sich auf: Je mehr die Schweiz zeigt, dass sie zum europäischen Lager gehört, desto besser wird ihre besondere Stellung im Herzen Europas akzeptiert werden. Folglich schwächt die Initiative, die vorgibt, die Neutralität zu wahren, die Schweiz und beschädigt ihr Ansehen.

Das Argumentarium wurde von der Politischen Kommission der Europäischen Bewegung Schweiz verfasst.

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